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   Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06 P (https://dejure.org/2008,16732)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - C-487/06 P (https://dejure.org/2008,16732)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - C-487/06 P (https://dejure.org/2008,16732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    British Aggregates / Kommission

    Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf Granulate im Vereinigten Königreich

  • EU-Kommission PDF

    British Aggregates / Kommission

    Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf Granulate im Vereinigten Königreich

  • EU-Kommission

    British Aggregates / Kommission

    Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf Granulate im Vereinigten Königreich“

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06
    23 - Vgl. u. a. den Beschluss vom 21. Februar 2006, Deutsche Post und DHL Express/Kommission (C-367/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41), und Urteil vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission (C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 41), und vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing (C-525/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 33).

    26 - Vgl. Urteil Spanien/Lenzing, Randnr. 34.

    30 - In diesem Sinne vgl. zuletzt das Urteil Spanien/Lenzing, in dem der Gerichtshof Beweise in Zusammenhang mit der Marktstruktur und der Preispolitik des durch die Beihilfe begünstigten Unternehmens, die sich jedoch nicht auf die konkrete Situation der Klägerin erster Instanz bezogen, für ausreichend befand, um eine spürbare Beeinträchtigung der Markstellung der Klägerin nachzuweisen.

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06
    8 - Urteil vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission (C-225/91, Sgl.

    63 - Vgl. u. a. Urteil Matra/Kommission, Randnr. 33.

    64 - Zu dem in Randnr. 118 des angefochtenen Urteils enthaltenen Verweis auf das oben angeführte Urteil Matra/Kommission möchte ich lediglich feststellen, dass die wiedergegebene Urteilspassage, in der festgestellt wird, dass "die Kommission bei der Anwendung des Artikels [88] Absatz 3 EG" über ein "weite[s] Ermessen" verfüge, ausdrücklich auf dem früheren Urteil vom 21. März 1991, 1talien/Kommission (C-303/88, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34), basiert, in dem ein derartiges Ermessen in Bezug auf Art. 87 Abs. 3, nicht jedoch auf Art. 88 Abs. 3 EG bejaht wurde.

  • EuGH, 22.11.2001 - C-53/00

    Ferring

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06
    39 - Vgl. Urteil vom 22. November 2001, Ferring (C-53/00, Slg. 2001, I-9067, Randnrn.

    17 und 18), in Bezug auf die Beteiligung staatlicher Mittel oder das oben angeführte Urteil Ferring zum Ausgleich der Kosten von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Bezug auf das Vorliegen eines Vorteils oder das Urteil Adria-Wien Pipeline (insbesondere Randnr. 52) und im Allgemeinen die in Randnr. 83 angeführte Rechtsprechung zur Selektivitätsvoraussetzung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-466/21

    Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Diese Rechtsprechung ist von Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen zur Rechtssache British Aggregates/Kommission (C-487/06 P, EU:C:2008:419, Nrn. 70 bis 75) heftig kritisiert worden, da "ausgesprochen komplex und eher formalistischer Natur".
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15

    Kommission / Aer Lingus

    33 - Vgl. auch Nr. 100 meiner Schlussanträge in der Rechtssache British Aggregates/Kommission (C-487/06 P, EU:C:2008:419).
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